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Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz umfasst alle Massnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkungen von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Vorbeugender Brandschutz bezieht sich meist auf Gebäude und deren Nutzung. Er gliedert sich formal in die Teilbereiche baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz.

  • Für den vorbeugenden baulichen Brandschutz ist es von entscheidender Bedeutung, wo und in welcher Menge brennbare Stoffe im Gebäude vorhanden sind.

Brandlasten

Der Brandschutz eines Gebäudes wird wesentlich von den dort verwendeten Baustoffen sowie von den weiteren im Gebäude vorhandenen Materialien bestimmt. Das Brandverhalten dieser Materialien hat einen entscheidenden Einfluss auf den Verlauf eines Brandes. Die Gesamtbrandlast eines Gebäudes
besteht aus:

  • der baulichen Brandlast (brennbare Bauprodukte)
  • der betrieblichen Brandlast (brennbares Inventar)

Die betrieblichen Brandlasten ergeben sich aus der Nutzung des Gebäudes und können in der Regel nicht oder nur wenig beeinflusst werden. Anders verhält es sich dagegen bei den baulichen Brandlasten. Diese können Bauherr und Planer
bereits in der Planungsphase mit der Entscheidung, möglichst wenige brennbare Baustoffe zu verwenden, wesentlich beeinflussen.

Gesetzliche Vorgaben

Die schweizerischen Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen. Sie sind in allen Kantonen rechtlich verbindlich.

Die Brandschutzvorschriften bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinen. Die Norm enthält Grundsätze für den baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutz. Die Richtlinien regeln einzelne Massnahmen im Rahmen der Brandschutznorm.

Brandschutz ist auch Umweltschutz

Umweltschutz ist auch Brandschutz

 

 


- Quelle: www.rockwool.de/