Die Rauchmelder-Pflicht aus unserem Nachbarland
Am Freitag den 13. September wird in Deutschland bereits zum 8. Mal der „Tag des Rauchmelders“ begangen.
Seit Einrichtung dieses Tages, im Jahre 2006, hat sich in Deutschland viel getan. Ausser den drei Bundesländern Sachsen, Brandenburg und Berlin, haben inzwischen alle anderen über ihre Landesbauordnung eine Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnräumen mit Rauchwarnmeldern erlassen. Die längsten Übergangsfristen für Bestandsbauten laufen zwar bis Ende 2017, aber Deutschland reiht sich somit in den Standard von Grossbritannien, Irland, Norwegen, Schweden, Niederlande, Frankreich, USA, Australien und Kanada ein.
Nach der Erkenntnis der Notwendigkeit stand lange die Frage nach der Qualität von Rauchmeldern im Fokus. Stiftung Warentest hat eindeutige Antworten gefunden und Produkte wie den Qualitätsrauchmelder Ei650 von Ei-Electronics oder den PX-1 von Pyrexx mit TÜV-Siegel zum besten Langzeitgerät gekürt.
Wie bei jedem elektronischen Gerät, gilt auch bei Rauchmeldern: Ein Rauchmelder ist nur so gut wie seine Pflege und Handhabung:
- Rauchmelder müssen am richtigen Ort montiert werden (siehe Anwendernorm DIN 14676).
- Die richtige Klebemontage erspart nicht nur Zeit bei der Installierung, sondern auch evtl. Schäden an der Decke und ist auch für ungeübte Nutzer einfach umsetzbar.
- Regelmässiges Überprüfen des Melders ist genauso wichtig wie eine jährliche Wartung.
- Die Raucheinlässe müssen von Staub und sonstigem Schmutz befreit werden.